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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die B2B-SaaS-Plattform „noplastics“

Stand: 19. August 2026

Anbieter: noplastics UG (haftungsbeschränkt) i. G., Mergelweg 5, 73760 Ostfildern, vertreten durch den Geschäftsführer Marc Trautwein, E-Mail: info@noplastics.de, Website: https://noplastics.com

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der von noplastics angebotenen webbasierten Software-as-a-Service-Plattform einschließlich der hiermit verbundenen digitalen Funktionen, Schnittstellen und Leistungen. Sie gelten auch für zukünftige Verträge mit demselben Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. noplastics ist berechtigt, vor Vertragsschluss geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft zu verlangen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn noplastics ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben Vorrang.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) „Plattform“ bezeichnet die von noplastics unter noplastics.com bereitgestellte B2B-SaaS-Anwendung einschließlich Dashboard, Schnittstellen, Dokumenten- und Workflowfunktionen, QR-/Statusseiten sowie sonstiger jeweils gebuchter Module.

(2) „Kunde“ ist der gewerbliche Vertragspartner von noplastics. Soweit der Kunde mehrere Nutzerkonten anlegt, werden deren Handlungen dem Kunden zugerechnet, sofern der jeweilige Nutzer im Rahmen der ihm eingeräumten Zugriffsrechte handelt.

(3) „Produkt- und Verpackungsdaten“ sind insbesondere SKU, Produkttitel, Materialattribute, Maße, Gewichte, HS-Codes, Bestellmengen und sonstige produkt- oder verpackungsbezogene Angaben, die der Kunde, ein angebundenes Shopsystem oder ein vom Kunden benannter Lieferant an die Plattform übermittelt.

(4) „Nachweisdokumente“ sind die vom Kunden oder von Dritten bereitgestellten Unterlagen, insbesondere Materialstücklisten/BOM, Hersteller- und Lieferantenerklärungen, Stoff- oder REACH-bezogene Erklärungen, Labor- oder Prüfberichte sowie sonstige technische Unterlagen.

(5) „Pending“ bzw. „Pending Supplier Verification“ bezeichnet einen Bearbeitungsstatus, in dem nach dem in der Plattform hinterlegten Workflow noch Angaben, Nachweisdokumente oder Prüfschritte fehlen oder noch nicht abgeschlossen sind. „Verified“ bezeichnet ausschließlich den systemseitigen Status, dass der für den betreffenden Datensatz vorgesehene formelle Vollständigkeits- und Plausibilitätsprozess nach Maßgabe von § 7 abgeschlossen wurde.

(6) „Supplier Request“ bezeichnet die über die Plattform ausgelöste technische Anforderung von Informationen oder Nachweisdokumenten bei einem vom Kunden benannten Vorlieferanten. „Compliance-Output“ bezeichnet kundenbezogen aus der Plattform erzeugte oder bereitgestellte Dokumente, Datensätze, QR-/Statusseiten oder Entwürfe von Erklärungen.

§ 3 Registrierung

(1) Die Nutzung der Plattform setzt die Registrierung eines Kundenkontos voraus. Der Kunde hat die bei Registrierung und Nutzung abgefragten Angaben vollständig, richtig und aktuell zu halten. Änderungen wesentlicher Unternehmens- oder Kontaktdaten sind unverzüglich in der Plattform zu aktualisieren oder noplastics mitzuteilen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und den Zugriff auf die Plattform nur solchen Personen zu ermöglichen, die für ihn zur Nutzung berechtigt sind. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung hat der Kunde noplastics unverzüglich zu informieren und, soweit möglich, Zugangsdaten zu ändern.

(3) Der Kunde ist für die Einrichtung und Verwaltung seiner Nutzerrollen und Berechtigungen verantwortlich. Handlungen über ein autorisiertes Nutzerkonto gelten als dem Kunden zuzurechnende Handlungen, soweit nicht der Kunde nachweist, dass die Handlung auf einer von noplastics zu vertretenden Sicherheitsverletzung beruht.

(4) noplastics darf Registrierungen ablehnen oder zusätzliche Nachweise verlangen, wenn begründete Zweifel an der Unternehmereigenschaft, Identität, Vertretungsmacht oder rechtmäßigen Nutzung der Plattform bestehen.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Plattform, ihrer Funktionen und Tarife stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Kunde gibt durch Abschluss des elektronischen Buchungsprozesses ein verbindliches Angebot auf Abschluss des ausgewählten Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit Zugang einer Annahme- oder Buchungsbestätigung oder mit Freischaltung des gebuchten Zugangs zustande, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.

(2) Vor Abgabe seiner Buchung erhält der Kunde die Möglichkeit, Eingaben zu prüfen und zu korrigieren. Die AGB werden im Buchungsprozess zur Kenntnisnahme und Einbeziehung bereitgestellt und sind in speicherbarer Form abrufbar. Die Vertragssprache ist Deutsch.

(3) Soweit im Buchungsprozess nichts Abweichendes ausgewiesen wird, beträgt die Vergütung für den monatlich abgerechneten Standardtarif 9,95 EUR netto je Monat zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für den jährlich abgerechneten Standardtarif beträgt die Vergütung 83,40 EUR netto je zwölfmonatiger Abrechnungsperiode zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der im Zeitpunkt der Buchung angezeigte Tarif.

(4) Die Vergütung wird jeweils zu Beginn der gebuchten Abrechnungsperiode im Voraus fällig und über die im Buchungsprozess angebotene Zahlungsart abgerechnet. Der Kunde hat für eine ausreichende Deckung bzw. Wirksamkeit des gewählten Zahlungsmittels zu sorgen. Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift oder fehlgeschlagenen Zahlung können in tatsächlich angefallener Höhe weiterbelastet werden.

(5) Als Beta, Paid Beta, Test- oder Evaluierungsversion gekennzeichnete Leistungen können einen eingeschränkten, vorläufigen oder sich noch ändernden Funktionsumfang aufweisen. Preis, Dauer und ein etwaiger Übergang in einen regulären Tarif ergeben sich aus dem jeweiligen Buchungsprozess. Eine automatische Umwandlung in einen regulären Tarif erfolgt nur, wenn dies vor der Buchung klar ausgewiesen und vom Kunden vereinbart wurde.

§ 5 Vertragsgegenstand

(1) noplastics stellt dem Kunden eine digitale Compliance- und Dokumentationsplattform zur strukturierten Erfassung, Zuordnung, Verarbeitung, Dokumentation und Archivierung produkt- und verpackungsbezogener Informationen zur Verfügung. Die Plattform soll den Kunden insbesondere bei Prozessen im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle („PPWR“) sowie bei verpackungsbezogenen Stoff- und Nachweisinformationen unterstützen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif und den in der Plattform zum Zeitpunkt der Nutzung bereitgestellten Funktionen. noplastics schuldet die vertragsgemäße technische Bereitstellung und Verarbeitung nach dem vereinbarten Funktionsumfang, nicht jedoch einen bestimmten behördlichen, zollrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen regulatorischen Erfolg.

(3) noplastics übernimmt durch Bereitstellung der Plattform weder die Rolle noch die gesetzlichen Pflichten eines Erzeugers, Herstellers, Importeurs, Vertreibers, Bevollmächtigten, Endvertreibers, Fulfillment-Dienstleisters oder sonstigen Wirtschaftsakteurs nach der PPWR oder anderen produkt- bzw. verpackungsrechtlichen Vorschriften. Die jeweilige regulatorische Rolle und die daraus folgenden Pflichten sind vom Kunden für seine konkrete Liefer- und Vertriebskonstellation eigenverantwortlich zu bestimmen und zu erfüllen.

(4) Die Plattform ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, behördliche Entscheidung, Labor- oder Materialprüfung, Akkreditierung oder unabhängige Zertifizierung. Soweit die Plattform rechtliche oder regulatorische Anforderungen technisch abbildet, handelt es sich um standardisierte Softwarefunktionen auf Grundlage des jeweiligen Systemstands.

§ 6 Funktionsumfang

(1) Die Plattform kann – abhängig vom gebuchten Funktionsumfang – über Schnittstellen oder Webhooks produkt- und verpackungsbezogene Daten aus angebundenen Shopsystemen oder sonstigen Quellen des Kunden übernehmen und diese einem kundenbezogenen Datensatz zuordnen.

(2) Die Plattform unterstützt die strukturierte Zuordnung von Produkt-, HS-, Material- und Verpackungsinformationen. Soweit zur weiteren Klassifizierung oder Zuordnung Angaben oder Bestätigungen des Kunden erforderlich sind, werden diese im Dashboard abgefragt. Eine tatsächliche Waren-, Material- oder Zolltarifprüfung durch noplastics findet nicht statt.

(3) Auf Basis der bestätigten Angaben können Verpackungsarchetypen, Referenzdaten, Nachweisdokumente und weitere im System vorgesehene Informationen zusammengeführt und auf formelle Vollständigkeit sowie systemische Konsistenz geprüft werden. Die verwendeten Archetypen, Referenzdaten und Prüflogiken sind technische Hilfsmittel und ersetzen keine Prüfung der konkreten physischen Verpackung.

(4) Fehlen für den vorgesehenen Workflow Informationen oder Nachweisdokumente, kann die Plattform Supplier Requests auslösen und Erinnerungs- bzw. Nachfassvorgänge dokumentieren. Systemhandlungen, Statusänderungen, Dokumentenbereitstellungen und Freigaben können in einem kundenbezogenen Audit-Trail protokolliert werden.

(5) noplastics ist berechtigt, den Workflow und die technische Darstellung weiterzuentwickeln, soweit dadurch der vereinbarte Kern der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Gesetzlich oder sicherheitstechnisch erforderliche Anpassungen dürfen auch kurzfristig vorgenommen werden.

§ 7 Compliance-Status „Pending“ und „Verified“

(1) Ein Datensatz erhält den Status „Pending“ insbesondere dann, wenn nach dem vorgesehenen Workflow Nachweisdokumente, Kundenbestätigungen, Lieferanteninformationen oder sonstige Prüfschritte noch fehlen oder nicht abgeschlossen sind. Der Pending-Status ist keine Aussage über die rechtliche Konformität oder Zulässigkeit des Inverkehrbringens einer Verpackung oder eines verpackten Produkts.

(2) Die Plattform kann im Pending-Status technische Identifikations- oder QR-Funktionen bereitstellen. Ein solcher QR-Code oder eine Statusseite dokumentiert ausschließlich den jeweils dargestellten Prozess- oder Identifikationsstatus. Er ist keine EU-Konformitätserklärung, keine behördliche Freigabe und keine Bestätigung materieller Konformität.

(3) noplastics blockiert den physischen Versand oder das tatsächliche Inverkehrbringen von Waren außerhalb der Plattform grundsätzlich nicht. Der Kunde hat unabhängig von der technischen Versandmöglichkeit eigenverantwortlich sicherzustellen, dass vor dem jeweiligen Inverkehrbringen sämtliche für ihn geltenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Aus einem technischen Pending-Status oder aus der bloßen Funktionsfähigkeit der Plattform kann keine Berechtigung zum Inverkehrbringen hergeleitet werden.

(4) Der Status „Verified“ bestätigt ausschließlich, dass nach dem in der Plattform für den betreffenden Datensatz vorgesehenen Prüfworkflow die geforderten Unterlagen bzw. Angaben formal vorhanden sind und ein systemischer Plausibilitäts- bzw. Konsistenzabgleich keine im System erkennbaren Widersprüche ergeben hat. Der Plausibilitätsabgleich kann insbesondere Materialbezeichnungen, Gültigkeitszeiträume, Zuordnungen von Dokumenten sowie die Übereinstimmung mit bestätigten Produkt- oder HS-Angaben erfassen.

(5) noplastics führt keine eigene Materialanalytik oder Laborprüfung durch, bestätigt weder die Echtheit noch die materielle Richtigkeit fremder Nachweisdokumente und übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Lieferanten- oder Herstellerdokument inhaltlich zutreffend, vollständig oder für den konkreten regulatorischen Zweck ausreichend ist. Der Verified-Status ist insbesondere keine unabhängige Zertifizierung und keine amtliche oder behördliche Anerkennung.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat sämtliche von ihm bereitgestellten oder bestätigten Produkt- und Verpackungsdaten sorgfältig zu prüfen und vollständig sowie wahrheitsgemäß anzugeben. Dies gilt insbesondere für Material, Maße, Gewichte, HS-Codes, Verpackungsart, Lieferantenangaben und die Zuordnung von Nachweisdokumenten.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm hochgeladene oder übermittelte Nachweisdokumente aus einer berechtigten Quelle stammen, nicht manipuliert sind und nach seinem Kenntnisstand dem tatsächlich verwendeten Produkt bzw. der tatsächlich verwendeten Verpackung entsprechen. Änderungen der Verpackung, des Materials, der Bezugsquelle oder sonstiger compliance-relevanter Umstände sind unverzüglich im System nachzuführen.

(3) Soweit die Plattform eine finale Freigabe verlangt, hat der Kunde die angezeigten Angaben und Dokumentenzuordnungen vor Freigabe zu prüfen. Die Freigabe bestätigt, dass der Kunde die ihm angezeigten Daten geprüft hat und sie nach seinem Kenntnisstand für die weitere Dokumentation verwenden will.

(4) Der Kunde bleibt für die Erfüllung der ihn treffenden gesetzlichen Pflichten verantwortlich, insbesondere für die richtige Einordnung seiner regulatorischen Rolle, die Durchführung oder Veranlassung erforderlicher Prüfungen, die Einhaltung gesetzlicher Fristen, Registrierungs-, Kennzeichnungs-, Melde- oder Beteiligungspflichten sowie die Entscheidung über das Inverkehrbringen.

(5) Der Kunde darf die Plattform nicht missbräuchlich oder rechtswidrig verwenden und keine Inhalte einstellen, an denen ihm die erforderlichen Rechte fehlen. Personenbezogene Daten, die für den vorgesehenen Compliance-Workflow nicht erforderlich sind, sollen nicht in Freitextfeldern oder Dokumenten eingestellt werden.

§ 9 Supplier Requests und Lieferantendokumente

(1) Der Kunde kann noplastics beauftragen, über die Plattform standardisierte Informations- und Dokumentenanfragen an von ihm benannte Vorlieferanten zu versenden. noplastics handelt hierbei als technischer Übermittlungs- und Workflowdienst im Auftrag des Kunden. noplastics gibt gegenüber dem Lieferanten keine darüber hinausgehenden rechtsgeschäftlichen Erklärungen für den Kunden ab.

(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit der Lieferantenkontaktdaten, die Berechtigung zur Kontaktaufnahme und die Zuordnung der Anfrage zur jeweiligen Lieferbeziehung verantwortlich. noplastics kann den Versand über technische Dienstleister abwickeln.

(3) noplastics schuldet weder eine Antwort des Lieferanten noch die fristgerechte oder richtige Bereitstellung von Unterlagen. Inhalte, Erklärungen und Dokumente des Lieferanten sind Drittinformationen. Ihre materielle Richtigkeit wird nur insoweit verarbeitet oder systemisch plausibilisiert, wie dies nach dem vereinbarten Funktionsumfang ausdrücklich vorgesehen ist.

(4) Der Audit-Trail dokumentiert die in der Plattform erfassten Vorgänge, Zeitpunkte und Statusänderungen. Er kann dem Kunden als Nachweis des dokumentierten Bearbeitungs- und Nachfassprozesses dienen, ersetzt jedoch weder gesetzlich erforderliche Nachweise noch eine Konformitätsbewertung oder behördliche Anerkennung.

§ 10 Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung

(1) Die Plattform kann den Kunden bei der Zusammenstellung und Strukturierung technischer Dokumentation im Sinne der PPWR, insbesondere nach Maßgabe des hierfür einschlägigen Anhangs VII, unterstützen und aus den hinterlegten Daten kundenbezogene Compliance-Outputs erzeugen.

(2) Soweit die Plattform einen Entwurf oder eine technische Vorlage für eine EU-Konformitätserklärung nach Art. 39 PPWR und Anhang VIII erzeugt, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage der im System hinterlegten und vom Kunden bestätigten Informationen. noplastics wird dadurch nicht selbst Aussteller der Erklärung. Die finale Prüfung, Freigabe, Unterzeichnung und Abgabe obliegt dem jeweils gesetzlich verantwortlichen Wirtschaftsakteur bzw. der für ihn handelnden Person.

(3) QR-Codes und dynamische Compliance-Seiten können – abhängig von der gewählten Funktion – kundenbezogene Identifikations-, Dokumentations- oder Statusinformationen bereitstellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, keine Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogenen Daten für eine öffentliche Darstellung freizugeben, soweit hierfür keine ausreichende Rechtsgrundlage oder Berechtigung besteht.

(4) Ein Compliance-Output bezieht sich ausschließlich auf den im System bezeichneten Datensatz und den zum Zeitpunkt seiner Erstellung dokumentierten Informationsstand. Bei Änderungen an Produkt, Verpackung, Material, Lieferant, Prüfdokumenten oder regulatorisch relevanten Umständen ist der Kunde verpflichtet, eine erneute Prüfung bzw. Aktualisierung vorzunehmen.

(5) Die Nutzung eines Compliance-Outputs entbindet den Kunden nicht von weitergehenden gesetzlichen Pflichten, die außerhalb des ausdrücklich abgebildeten Funktionsumfangs liegen.

§ 11 Verified-Status und Nutzung von noplastics-Kennzeichen

(1) Soweit noplastics innerhalb der Plattform ein Statuskennzeichen wie „noplastics verified“ bereitstellt, kennzeichnet dieses ausschließlich den in § 7 beschriebenen formellen Vollständigkeits- und systemischen Plausibilitätsstatus des betreffenden Datensatzes.

(2) Das Statuskennzeichen ist kein amtliches Prüfzeichen, keine behördliche Zulassung, keine Akkreditierung, keine unabhängige Zertifizierung und keine Bestätigung einer besonderen Umwelt- oder Nachhaltigkeitsleistung. Es darf nicht in einer Weise verwendet oder beworben werden, die einen weitergehenden Prüfungsumfang, eine unabhängige Drittprüfung oder eine behördliche Anerkennung suggeriert.

(3) Der Kunde darf das von noplastics bereitgestellte Statuskennzeichen nur in der von noplastics freigegebenen Gestaltung und nur für den konkret zugeordneten Datensatz verwenden. Änderungen, Kombinationen mit irreführenden Aussagen oder eine Übertragung auf andere Produkte, Verpackungen oder Chargen sind unzulässig.

(4) Fallen die Voraussetzungen des Verified-Status weg, ändern sich wesentliche Ausgangsdaten oder wird ein Datensatz gesperrt, ist die Verwendung des Statuskennzeichens unverzüglich einzustellen. noplastics ist berechtigt, die technische Anzeige, Bereitstellung oder Nutzungsberechtigung des Statuskennzeichens zu suspendieren oder zu entziehen, wenn die hierfür festgelegten Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder Anhaltspunkte für eine irreführende oder rechtswidrige Verwendung bestehen.

§ 12 Schnittstellen und Drittanbieter

(1) Die Plattform kann auf technische Schnittstellen, APIs, Webhooks, Hosting-, Kommunikations- oder Zahlungsdienste sowie Datenquellen Dritter angewiesen sein. noplastics ist berechtigt, solche Drittanbieter oder technische Komponenten auszutauschen, sofern die vertragsgemäße Kernfunktion im Wesentlichen erhalten bleibt.

(2) noplastics hat keinen Einfluss auf die dauerhafte Verfügbarkeit, Datenqualität oder Änderung externer Systeme und Schnittstellen. Vorübergehende Einschränkungen, die ausschließlich auf einem nicht von noplastics zu vertretenden Ausfall oder einer Änderung eines Drittanbieters beruhen, stellen keinen von noplastics zu vertretenden Mangel dar. noplastics wird zumutbare Maßnahmen ergreifen, um wesentliche Beeinträchtigungen eigener Integrationen zu beheben oder angemessene Alternativen bereitzustellen.

(3) Externe Daten, Lieferantenangaben, Datenbankinhalte und sonstige Drittinformationen werden nur im Rahmen des vereinbarten Funktionsumfangs verarbeitet. noplastics übernimmt keine Garantie für deren Vollständigkeit, Aktualität oder materielle Richtigkeit, soweit noplastics diese Inhalte nicht selbst als eigene verbindliche Information erstellt hat.

(4) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm veranlasste Anbindung von Shops, Datenquellen oder Drittanbieterkonten zulässig ist und er über die erforderlichen Rechte und Zugriffsberechtigungen verfügt.

§ 13 Verfügbarkeit und Sicherheit

(1) noplastics stellt die Plattform im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einer gesonderten Leistungs- oder Service-Level-Vereinbarung zugesagt wurde.

(2) noplastics ist berechtigt, Wartungs-, Sicherheits- und Aktualisierungsmaßnahmen durchzuführen. Planbare Maßnahmen sollen nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten erfolgen. Bei dringenden Sicherheits-, Stabilitäts- oder Rechtsgründen können Maßnahmen ohne vorherige Ankündigung erforderlich sein.

(3) noplastics setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Plattform und der gespeicherten Daten ein. Ein vollständig störungs- oder risikofreier Betrieb von Internetdiensten kann jedoch nicht gewährleistet werden.

(4) noplastics darf Funktionen ändern, ersetzen oder weiterentwickeln, wenn dies aus technischen, sicherheitsbezogenen oder regulatorischen Gründen erforderlich ist oder die berechtigten Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt. Bei einer nicht nur unerheblichen nachteiligen Änderung einer wesentlichen Hauptleistung wird noplastics den Kunden angemessen informieren. Zwingende gesetzliche Anpassungen bleiben hiervon unberührt.

§ 14 Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

(1) Rechte an vom Kunden bereitgestellten Daten und Dokumenten verbleiben beim Kunden bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde räumt noplastics für die Vertragsdauer und, soweit für Archiv-, Export- oder gesetzlich zulässige Nachlaufzwecke erforderlich, darüber hinaus die nicht ausschließlichen Rechte ein, diese Inhalte zu speichern, vervielfältigen, strukturieren, technisch verarbeiten und zur Erbringung der vereinbarten Leistungen bereitzustellen.

(2) An der Plattform, ihrem Quellcode, ihren Standardkomponenten, Benutzeroberflächen, technischen Architekturen, generischen Verpackungsarchetypen, Datenmodellen, Matching- und Plausibilitätslogiken, standardisierten Vorlagen sowie sonstigen von noplastics entwickelten Bestandteilen stehen die Rechte noplastics oder seinen Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält hieran für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung.

(3) An kundenbezogenen Compliance-Outputs erhält der Kunde ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit dies zur Erfüllung seiner Dokumentations-, Nachweis- oder internen Geschäftszwecke erforderlich ist. Rechte an zugrunde liegenden Standardvorlagen, Algorithmen, Datenmodellen oder generischen Systembestandteilen werden dadurch nicht übertragen.

(4) Eine Vervielfältigung, Veräußerung, Unterlizenzierung, öffentliche Bereitstellung oder technische Analyse der Plattform über den vertragsgemäßen Zweck hinaus ist unzulässig, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere zulässige Handlungen zur Interoperabilität, entgegenstehen.

(5) Beide Parteien werden ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdende vertrauliche geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung verwenden. Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.

§ 15 Datenschutz

(1) noplastics verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzvorschriften. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten in eigener Verantwortlichkeit von noplastics ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung, die unter noplastics.com abrufbar ist.

(2) Der Kunde darf personenbezogene Daten nur in die Plattform einstellen oder über Schnittstellen übermitteln, soweit er hierzu berechtigt ist. Die Plattform ist darauf ausgelegt, aus angebundenen Shopsystemen grundsätzlich nur produkt- und verpackungsbezogene Daten zu verarbeiten. Der Kunde soll darüber hinaus keine für den jeweiligen Workflow nicht erforderlichen Endkundendaten einstellen.

§ 16 Archivierung und Datenexport

(1) Während eines aktiven Vertrags stellt noplastics die im gebuchten Funktionsumfang vorgesehene Speicherung und Archivierung kundenbezogener Compliance-Daten bereit. Soweit die PPWR für den Kunden Aufbewahrungsfristen vorsieht, insbesondere fünf Jahre für Einwegverpackungen und zehn Jahre für wiederverwendbare Verpackungen, bleibt die Erfüllung dieser gesetzlichen Aufbewahrungspflicht beim Kunden. noplastics unterstützt den Kunden durch die vereinbarten Archiv- und Exportfunktionen, übernimmt jedoch keine eigenständige gesetzliche Aufbewahrungspflicht des Kunden.

(2) Nach Vertragsbeendigung kann noplastics bestehende Nachweisakten entsprechend dem gebuchten Funktionsumfang schreibgeschützt weiter bereitstellen oder dem Kunden einen vollständigen Export zur eigenen Aufbewahrung ermöglichen. Soweit kein gesondertes Archiv nach Vertragsende vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, die für ihn erforderlichen Daten innerhalb der in Absatz 6 vorgesehenen Abruffrist zu sichern.

(3) Als exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte gelten, soweit sie dem Kundenkonto zugeordnet und technisch vorhanden sind: vom Kunden bereitgestellte oder bestätigte Produkt- und Verpackungsdaten; kundenbezogene HS- und Materialzuordnungen; hochgeladene oder über Supplier Requests zugeordnete Nachweisdokumente; kundenbezogene Laborberichte und BOM/Stücklisten; kundenbezogene Audit-Trail-Einträge; kundenbezogene technische Dokumentationsausgaben und sonstige Compliance-Outputs; sowie die Inhalte kundenbezogener QR-/Statusseiten. Nicht exportiert werden müssen Quellcode, generische System- und Sicherheitslogs, interne Betriebsdaten, generische Verpackungsarchetypen, Standarddatenbanken, proprietäre Matching- oder Plausibilitätslogiken, interne Modelle, Sicherheitsmechanismen und sonstige geschützte Bestandteile, soweit deren Zurückhaltung den gesetzlich geschuldeten Wechsel nicht behindert.

(4) Nach Vertragsbeendigung und und Ablauf einer 30-Tage-Übergangsfrist bleiben die exportierbaren Daten für mindestens 30 weitere Kalendertage abrufbar, sofern nicht eine längere Archivierung vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist. Danach löscht noplastics die unmittelbar vom Kunden erzeugten oder den Kunden unmittelbar betreffenden exportierbaren Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Beweissicherungsinteressen oder eine gesonderte Archivvereinbarung entgegenstehen.

§ 17 Mängelrechte und Leistungsstörungen

(1) noplastics gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen die in diesen AGB vereinbarten Funktionen aufweist.

(2) Der Kunde hat reproduzierbare Fehler der Plattform möglichst konkret zu beschreiben und noplastics die zur Analyse zumutbar erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. noplastics wird berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist beheben oder eine zumutbare Umgehungslösung bereitstellen.

(3) Kein von noplastics zu vertretender Mangel liegt insbesondere vor, soweit eine Beeinträchtigung auf unrichtigen oder unvollständigen Kundeneingaben, veralteten oder falschen Drittinformationen, nicht von noplastics zu vertretenden Ausfällen externer Systeme, nicht unterstützten technischen Umgebungen oder einer vertragswidrigen Nutzung beruht.

§ 18 Haftung

(1) noplastics haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet noplastics nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Soweit noplastics nach den vorstehenden Absätzen nicht haftet, haftet noplastics insbesondere nicht für regulatorische Maßnahmen, Bußgelder, Abmahnungen, Rückrufe, Vertriebsverbote oder sonstige Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht, falsche oder nicht zugeordnete Drittunterlagen verwendet, Änderungen nicht aktualisiert, einen Pending-Status ignoriert, einen Compliance-Output außerhalb seines dokumentierten Geltungsbereichs verwendet oder gesetzliche Pflichten außerhalb des vereinbarten Funktionsumfangs nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, soweit noplastics den Schaden nach Maßgabe der Absätze 1 oder 2 mitverursacht hat.

(4) Für die materielle Richtigkeit, Echtheit oder rechtliche Verwendbarkeit von Hersteller-, Lieferanten-, Labor- oder sonstigen Drittinformationen haftet noplastics nur, soweit noplastics deren fehlerhafte Verarbeitung oder eine ausdrücklich übernommene eigene Prüfung schuldhaft verletzt hat.

(5) Soweit der Kunde Datenverluste durch zumutbare Nutzung bereitgestellter Export- oder Sicherungsfunktionen hätte vermeiden oder mindern können, ist dies im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht zu berücksichtigen.

(6) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von noplastics.

§ 19 Freistellung bei Ansprüchen Dritter

(1) Der Kunde stellt noplastics auf erstes berechtigtes Anfordern von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung seiner Pflichten aus diesen AGB oder auf einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Plattform beruhen. Dies betrifft insbesondere Ansprüche wegen unrichtiger Kundendaten, nicht berechtigter Dokumentennutzung, irreführender Verwendung des Verified-Status oder eines noplastics-Kennzeichens, rechtswidrigen Inverkehrbringens oder Verletzung von Rechten Dritter.

(2) Die Freistellung umfasst die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. noplastics wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren, soweit hierdurch die Rechtsverteidigung nicht beeinträchtigt wird, und dem Kunden angemessene Gelegenheit zur Mitwirkung an der Verteidigung geben.

(3) noplastics wird ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse oder Vergleiche schließen, die den Kunden unmittelbar verpflichten, soweit eine Abstimmung mit dem Kunden möglich und zumutbar ist.

(4) Eine Freistellung besteht nicht, soweit der Drittanspruch auf einer von noplastics zu vertretenden Pflichtverletzung beruht oder noplastics den anspruchsbegründenden Umstand nach Maßgabe von § 18 selbst zu vertreten hat.

§ 20 Laufzeit und Kündigung und Schlussbestimmungen

(1) Der monatlich abgerechnete Standardtarif wird für jeweils einen Monat geschlossen und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt wird. Eine Kündigung ist bis zum Ablauf der laufenden Abrechnungsperiode möglich. Eine anteilige Erstattung für bereits begonnene Abrechnungsperioden erfolgt nicht, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.

(2) Der jährlich abgerechnete Standardtarif hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Er verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt wird. Maßgeblich bleiben hiervon abweichende, im Buchungsprozess ausdrücklich vereinbarte Tarifbedingungen.

(3) Kündigungen können über die hierfür vorgesehene Kontofunktion oder in Textform an info@noplastics.de erklärt werden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von noplastics. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

— Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen —

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